1. Jeder Adlige führt ein Wappen.

2. Man verneigt sich immer vor jemanden von höherem Stand. Vor dem höchsten Stande fällt man auf die Knie. Eine Dame macht einen Knicks. In der Regel hält man einen gebührenden Abstand ein. Es ist unziemlich, einer Majestät den Rücken zuzuwenden. Will man sich abwenden, geht man zunächst einige Schritte rückwärts, entfernt sich dann leicht seitlich.

3. Der Name des Herren wird immer vor dem der Dame genannt. Die offensichtlich Rangniederen werden dem Höheren zuerst vorgestellt. Die Floskeln: „Erlauben mir, Euch vorzustellen?“ oder „Darf ich vorstellen…“ und „Sehr erfreut.“, sollten auf keinen Fall ausbleiben. Zur Reichung der Hand ergreift die Dame üblicherweise die Initiative. Sie ist es, die dem Herrn die Hand zuerst reicht, es sei denn er ist höheren Standes. Der Rangtiefere überlässt dem Ranghöheren immer die Wahl über die Begrüßungsform. Das heißt: Verbeugt Euch zunächst standesgemäß. Wenn der Ranghöhere Euch dann die Hand reichen will, sei es zum Händedruck oder zum Handkuss, wird er es tun. Erspart Euch die Peinlichkeit, dass er sich weigert, Eure dargebotene Hand zu nehmen. Bei der Vorstellung der eigenen Person sollte man nacheinander erwähnen: Name, Titel, Amt und Herkunftsland die Reihenfolge ist nicht zwingend, sie empfiehlt sich nur aus Sprachfluss‐Gründen. Beim Handkuss hält die Dame ihre Hand mit dem Handrücken nach oben etwa auf Brusthöhe dem Herrn hin, wenn sie etwas höher sitzt. Hält sie die Hand niedriger und mit dem Handrücken zur Seite, heißt das wohl, dass sie keinen Handkuss erwartet. Man darf dann vorsichtig antesten, indem man ihre Hand leicht zu drehen versucht. Die Hand mit Gewalt zu verdrehen ist ausgeschlossen, ebenso, sie zu ergreifen und zu sich zu ziehen. Der Herr sollte die Hand der Dame sanft mit der seinen stützen und ein wenig zu sich heben, gleichzeitig beugt er sich leicht zu ihr hinunter. Die Lippen berühren die Hand nicht, noch werden sie zum Kussmund geschürzt. Normalerweise schaut man der Dame beim Handkuss nicht in die Augen. Am besten senkt man den Blick oder schließt die Augen. Hält man den Blick, gilt das als herausfordernd. Eine andere Variante ist die, dass die Hand sanft geküsst wird. Dies gilt besonders in Verbindung mit dem Augenkontakt als eine noch verstärkte Herausforderung. Als Dame akzeptiert bitte diese Form der Begrüßung, denn nichts wirkt peinlicher als eine Dame, die sich energisch gegen den Handkuss wehrt. Die zweite Stufe des Handkusses ist den Herren vorbehalten, die der entsprechenden Dame schon länger bekannt sind und sich der freundschaftlichen Verbundenheit dieser Dame gewiss sein können. Dabei präsentiert die Dame dem Herrn wieder die Hand, worauf er diese Hand greift und seinen eigenen Daumen küsst. Bei dieser Form des Handkusses kommen die Lippen des Herrn der Hand der Dame schon bedeutend näher, was die Vertrautheit zwischen den beiden zum Ausdruck bringt. Die dritte Stufe des Handkusses ist bereits eine der persönlichen Formen des Handkusses, denn hier ist es dem Herrn gestattet, die Hand der Dame tatsächlich mit den Lippen zu berühren. Bei der Vertraulichkeit dieser Geste versteht es sich, dass diese Form des Handkusses nur dem Verlobten oder dem Gemahl der entsprechenden Dame vorbehalten ist. Vorsicht, junge Damen! Bei einigen Herren herrscht immer noch der irrige Glaube, dass diese Form des Handkusses auch eine besondere Form der Wertschätzung der Dame gegenüber darstellt. Dem ist aber nicht so. Egal, wie sehr der Herr die Dame verehrte, so steht ihm doch diese Form des Handkusses nicht zu und er muss damit rechnen, dass seine Vorwitzigkeit mit einem Schlag mit dem Fächer geahndet wird. Die vierte und höchste Stufe des Handkusses ist nur dem liebenden Gatten vorbehalten, der dabei die Hand seiner geliebten Gemahlin behutsam wendet und ihr die Handinnenfläche küsst, um daraufhin ihre Finger zärtlich über dem Kusse zu schließen, auf dass sie diesen für immer bewahren möge. Einen Handkuss-Fauxpas kann eine Dame auf zwei Arten ahnden: Die erste Möglichkeit – sie entzieht im abrupt die Hand und stellt ihn so vor den Anwesenden bloß. Die zweite Möglichkeit – sie versetzt ihm einen Schlag mit dem Fächer oder – in Ermangelung eines solchen ‐ mit der bloßen Hand.

4. Das von und zu gilt bei allen Adligen. Von deutet auf die Herkunft respektive das Adelsgeschlecht hin. Zu auf den Wohnsitz. Von und zu bedeutet Stammsitz und Herkunft sind identisch.

5. Besondere Titel, wie zum Beispiel Meister oder Glaubenstitel können anstelle der Anrede genutzt werden. Ein jeder Edle oder Edle wird mit seinem standesgerechten Titel und seinem Vornamen, respektive der korrekten Anredeform angeredet.

6. Der gesamte Namen mit allen Titel wird nur bei offiziellen Anlässen genannt.

7. Gleichgestellte dürfen den Titel des Gegenübers weglassen.

8. Eine edle Frau ist immer auch eine Dame, niemals darf sie schlicht als Frau oder gar Weib bezeichnet werden.

9. Eine Dame bewegt sich in der Fremde immer in Begleitung eines Herren. Beim Flanieren nimmt der Herr die Dame an der rechten Hand. Sollte dies die Seite sein, an der er seine Waffe trägt, so möchte er die Dame an der anderen Seite führen. Die Arme sind dabei etwa auf Höhe des Ellbogens und angewinkelt. Die Hand der Dame ruht auf der Hand des Herrn. Niemals umfasst ihre Hand die seine

10. Das gemeinsame Bade oder der Besuch des Badehauses ist nur getrennt nach dem Geschlechte erlaubt.

11. Eine unverheiratete Dame darf nie alleine mit einem Mann in einem geschlossenen Raum angetroffen werden. Das ist unschicklich und verletzt die Ehre der Dame. Bei einer geöffneten Tür ist dieses Problem nicht gegeben. Mindestens eine andere Dame oder ein anderes Familienmitglied müssen anwesend sein. Oder ein bekannter Herr mit einwandfreiem Leumund wird mit der Begleitung der Dame beauftragt. Sollte einmal eine Dame alleine in einem geschlossenen Raum mit einem Herren angetroffen werden gibt es nur zwei Möglichkeiten ihre Ehre wieder herzustellen. Ein Duell oder die Heirat.

12. Eine Dame hat das Bein bis zum Knöchel zu bedecken. Nerz und Hermelin sind nur dem hohen Adel erlaubt. In anderen Ländern als Viranes ist Königsblau und Purpur ebenfalls dem Hochadel vorbehalten, in Viranes gilt dies nicht. Gelb als Farbe ist für eine Dame nicht erlaubt. Ein kräftiges Gold ist erlaubt.

13. Es ist jederzeit zu fragen ob man in einen Raum einer anderen Person eintreten darf. Es ist immer auf ein „Herein“ zu warten. Der Raum darf sonst nur dann betreten werden, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass Gefahr im Verzug für die Rauminsassen besteht.

14. Steht eine Dame bei Tische auf, stehen alle Herren am Tische ebenfalls auf, bis die Dame sich wieder setzt oder sich entfernt hat.

15. Beim Essen wird zuerst den Damen nach der Titelfolge aufgetragen, dann den Herren. Die Getränke werden erst vom höchsten Herren am Tisch gekostet. Erst dann dürfen die Damen und die restliche Herren trinken.

16. Ein Herr tritt zuerst in einen Raum ein um eventuelle Gefahren für eine Dame abzuwenden. Er hält ihr aber immer die Tür auf. Ansonsten gilt auch hier die Reihenfolge des Titels. Höhere Titel treten zuerst ein. Auf der Treppe läuft er vor der Dame, damit der Herr nicht durch Blick auf freiliegende Knöchel die Dame in Verlegenheit bringt.

17. Ein Herr muss jederzeit für die Ehre einer Dame eintreten und für ihre Ehre streiten.

18. Jede/r Edle muss Tanzen können.

19. Es wird nicht in Rüstung getanzt. Ausnahme bieten Kriegszüge oder explizite Weisung des Souveräns oder Gastgebers.

20. Jeder adelige Herr muss die Minne beherrschen.

21. Jeder adelige Herr muss binnen eines Tages seinen Adelsbrief, die Wappenrolle oder seine Adelsprobe vorlegen können, sowie eine Person von Stand oder ein Amtsträger dies von ihm erbitten.

22. Das Gastrecht ist heilig. Wenn ein Gastgeber das Gastrecht ausspricht, ordnen sich alle Gäste diesem Gastrecht unter. Der Ablauf ist: Vorstellung, Bitten um das Gastrecht, Gewährung des Gastrechts, Überreichung des Gastgeschenkes, Darreichung von Wasser zur Reinigung von Händen und Gesicht.

23. Gastrechte sind: Recht auf Schutz, auf angemessene Bewirtung, auf angemessenen Schlafplatz, auf Tragen und Zeigen seiner Farben, standesgemäße Waffen zu tragen, gegebenenfalls mit Marktknoten, Waffen gemäß etwaiger Bedrohungslage zu tragen und über Rechte und Pflichten aufgeklärt zu werden. Ein Gast hat folgende Pflichten: Die Pflicht zur Vorstellung, zum Tragen und Zeigen seiner Farben, dem Gastgeber bei Bedrohung gegebenenfalls auch mit Waffen beizustehen, zu gesittetem Benehmen, zum Halten des Friedens, zum Maßhalten beim Essen und Trinken, ein Gastgeschenk zu bieten und sich bei Händel mit anderen Gästen an den Gastgeber zu wenden. Ohne Zustimmung des Gastgebers dürfen keine Streitigkeiten oder Händel ausgetragen werden. Der Gastgeber fungiert als richtende und schlichtende Instanz. Nur ein Adeliger höheren Standes, als des Standes des Gastgebers, darf sich in Ausnahmefällen über die Weisungen des Gastgebers hinwegsetzen.

24. Die Rechtsprechung hat immer der/die höchste Adlige vor Ort inne gemäß und unter Achtung des jeweiligen Landesrechtes und der Gerichtsbarkeit.

25. Ein Edler trägt immer Dolch und Schwert. Weitere Ritterliche Waffen oder Rüstung sind nur bei entsprechender Situation oder Weisung des Gastgebers zu tragen. Es gelten als ritterliche Waffen allgemein Dolch, Schwert, Schild, Gestechlanze, Langer Speer, Zweihandschwert, Streit- oder Mordaxt, Streitkolben, Rabenschnabel oder Kriegshammer. Speziell in Viranes gilt der Morgenstern und die Ochsenherde als Paladintypische Waffe und werden, von einem Paladin geführt, ebenfalls geachtet. Der Bogen gilt zwar als ritterliche Waffe, aber wiegt weniger ehrenhaft als die ritterliche Nahkampfwaffe. Die Armbrust gilt zwar als Waffe des Feiglings, doch hat ein Ritter diese beispielsweise zur Jagd zu beherrschen. Andere Mittelländer erachten folgende Waffen oftmals als un-ritterlich: Armbrüste, Panzerstecher, Flegel, Ochsenherde

26. Ein Ritter hat immer nach dem Ritterkodex zu leben, dieser Kodex gilt auch immer für alle anderen Titel. Verletzt ein Ritter den Kodex verliert er seine Ehre und kann zur Person non grata erklärt werden.

27. Jeder Adelige hat das Recht, einen gleichgestellten oder geringeren Adeligen zum Duell zu fordern. Um der Ehre Willen muss man einer solchen Duellaufforderung nachkommen. Andernfalls verliert man an Ansehen. Auch soll ein Ritter alle Zweikämpfe zu denen er von einem Gegner gleichen Standes gefordert wird selbst austragen und nicht seinen Sekundanten für ihn kämpfen lassen. Ein Duell mit einem Adligen von niedrigem Stand kann immer abgelehnt werden. Von einer Person aus dem hohen Adel wird erwartet, dass sie eine Forderung aus dem niedrigen Adel ablehnt. Ein König oder Kaiser kann nicht gefordert werden, außer aus gleichem Stand heraus. Eine Dame darf keine Forderung aussprechen, dies kann nur ein Herr in ihrem Namen tun. Eine Forderung darf nicht zurückgezogen werden, der Geforderte kann aber dem Forderer anbieten, seine Forderung zurückzunehmen.

28. Ein Forderung hat einen der drei Grade: Die Forderung aufs erste Blut geht bis zur ersten sichtbaren Verletzung. Die Forderung aufs zweite Blut geht bis zur Kampfunfähigkeit. Die Forderung aufs dritte Blut geht bis zum Tod. Die Bedeutung des Fehdehandschuhs: wirft man seinen Handschuh vor den Geforderten auf den Boden, so bedeutet die Forderung ein Duell bis aufs erste Blut. Der Schlag mit dem Handschuh auf die Brust des Geforderten bedeutet, dass man jenen bis zur Aufgabe oder auch zweites Blut genannt, fordert. Schlägt man dem Geforderten den Handschuh ins Gesicht wird bis zum Tode gestritten, auch drittes Blut genannt. Bei einer Forderung um Leben und Tod kann Pardon gewährt werden, muss aber nicht.

29. Bei einem Duell nennt jeder Duellant einen Adjutanten oder auch Sekundant, der anstelle des Duellanten, wenn er verhindert ist kämpfen kann. Ebenso ist der Adjutant während des Duells dafür zuständig, dass kein anderer als ein Duellant in die Schranken tritt. Die Duellanten einigen sich auch auf einen Schiedsrichter der ebenfalls von Stand sein muss, ebenso wie die Duellanten oder Adjutanten. Ort und Zeit wird vom Forderer gewählt. Waffen werden vom Geforderten gewählt. Erlaubte Waffen sind nur ritterliche Nahkampfwaffen. Jeder der außer den Duellanten in die Schranken tritt wird das Schwert der Duellanten schmecken. Kommt bei einem Ehrenhändel einer der Kontrahenten ums Leben, so kann der Überlebende rechtlich nicht belangt und verfolgt werden, da der Tod bei einem Duell allgemein als Götterurteil angesehen wird. Nach einem ritterlichen Zweikampf ist dafür zu Sorgen, dass die Wunden des Gegners versorgt werden. Für seine Genesung ist Sorge zu tragen.

30. Das Fehderecht. Jeder vom Ritteradel oder höheren Standes hat das Recht zur ritterlichen Fehdeerklärung gemäß folgendem Procedere. Blutrache oder Sippenfehde des Pöbels sind als Landfriedensbruch zu ahnden. Kann eine Ehrverletzung oder Streitigkeit nicht mittels Ehrenhändel, Diplomatie oder anderer Satisfaktionsmöglichkeit beilegt werden, so wird die Fehde ausgesprochen, mittels öffentlicher, schriftlicher Proklamation. Ergänzend darf der Forderer einen Boten mit einem blutigen Schwert als Zeichen der Fehde zum feindlichen Landsitz entsenden. Die Fehdeerklärung entspricht einer Kriegserklärung zwischen Adelshäusern respektive vergleichbarer Körperschaften. Der Fürst darf eine Fehde untersagen. Die Fehdeerklärung hat unter Nennung eines gerechten Fehdegrundes zu erfolgen. Mit der „Absage“ kündigt man alle bestehenden Bindungsverhältnisse an die feindliche Partei auf und erklärt den Kriegszustand, der frühestens drei Tage nach Fehdeverlautbarung gilt. Sind mehrere Adelige an einer Fehde beteiligt und agieren als Verbündete, haben alle verbündeten Adeligen den öffentlichen Fehdebrief mit allen Namen und Titeln zu unterzeichnen oder zu siegeln. Verwandte oder Vasallen, die nicht im Rahmen der Fehde geschliffen werden müssen in der Fehdeerklärung genannt werden. Die Fehde endet, sobald das feindliche Oberhaupt oder das ganze Familiengeschlecht ausgelöscht wurde, der feindliche Hauptsitz erobert oder geschliffen wurde, wenn der Fürst die Fehde beendet, wenn beide Parteien mittels der förmlichen „Sühne“ einen Friedenseid schließen oder wenn die Fehdeerklärung aus angemessenen Gründen der nachträglichen Satisfaktion zurückgezogen wird.

31. Das Turnierrecht. Ein Herold oder Turniermeister hat die teilnehmenden Adeligen auf deren guten Leumund und Turnierwürdigkeit zu überprüfen. Eine wesentliche Prüfung ist hierbei die Prüfung der Wappenrolle, des Standesbriefes beziehungsweise der Adelsprobe. Der Herold oder Turnierleister führen eine Wappenliste der Teilnehmer. Er ruft die Kämpfenden auf, muss also umfassende Kenntnisse über die beteiligten Personen und ihre Wappen haben. Er wacht – mit Hilfe seiner Knechte – über die Einhaltung des Reglements. Er hat insoweit die Ordnungsgewalt innerhalb und außerhalb der Schranken.

32. Jeder Turnierteilnehmer hat ein Startgeld zu zahlen, je nach Vorgabe des Turnierleiters.

33. Das Turnier beginnt mit der Disziplin der Helmschau. Hier marschieren die Turnierteilnehmer ungerüstet mit ihrer Dame, ihren Knappen und Pagen auf. Der Ritter trägt seinen Helm mit Zier unter dem linken Arm, und leitet am rechten Arm die Dame an. Schild und Banner werden von seinen Knappen oder Pagen vorausgetragen. Auf dem Turnierplatz nehmen die Ritter und ihre Knappen hinter den Schranken Aufstellung. Die Damen nehmen auf der Loge Platz. Haben sich alle Ritter in den Turnierschranken aufgestellt, beginnt die eigentliche Helmschau. Dort muss jeder Turnierteilnehmer seinen Helm mit Helmzimier und seinen Wappenschild ausstellen. Als Grundgerüst kann jeder Helm dienen, der einer Rüstung angemessen und gemeinsam mit dem gewählten Zimier ein stimmiges Bild abgibt. Die im Mindesten geforderte Zimier ist eine Helmwulst in Wappenfarben. Die Helmwulst kann darüber hinaus durch Federn geschmückt sein. Durch eine Helmdecke ist zusätzlich möglich Elemente des Wappens umzusetzen. Ein volles Zimier würde durch eine Helmzier vervollständigt. Die Helmzier kann aus einfachen geometrische Symbolen oder geschnitzten Figuren bestehen, sollte jedoch im Bezug zu dem zugrundeliegenden Wappen stehen. Zuerst umrunden die Gönner des Turniers mit dem Turnierherold und dem Turnierrichter gefolgt von den Damen zweimal die Helmschau. Danach haben alle Gäste eine halbe Stunde Zeit die Helmschau zu umrunden, um sich ein Bild von den Turnierteilnehmern zu machen. In der Helmschau wird noch einmal die Turnierwürdigkeit aller Ritter überprüft. Die Herolde und der Turnierrichter prüfen nochmals die Rechtmäßigkeit des geführten Wappens und das vorgeschriebenen Zimier. Die auf dem Turnierplatz versammelten Damen und Gäste haben hier die Möglichkeit die Turnierwürdigkeit eines Ritters anzuzweifeln. Hat eine Dame oder ein Gast Zweifel müssen diese einen geschlagenen Ritter, der nicht am Turnier teilnehmen muss, erwählen. Dieser hat den Helm des Beschuldigten zu stoßen und dem Turnierrichter und Turnierherold die Vorwürfe vorzutragen. Turnierrichter und Turnierherold befinden über die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe und angemessene Strafe durch die in Schuld und Sühne die Turnierwürdigkeit wiederhergestellt werden kann. Darüber hinaus wird das schönste Helmzimier durch die Damen prämiert. Während die Damen und ihr Gefolge die Helmschau umrunden, haben die Ritter Gelegenheit sich den Damen zu präsentieren und für sich zu gewinnen. Die Damen hängen ein Gunstband an den von ihnen gewählten Helm. Die ersten drei Platzierungen erhalten die ersten Siegespunkte für den Turniersieg. Die Helmschau endet mit dem gemeinsamen Turnierschwur der teilnehmenden Ritter.

34. Das Lanzenstechen oder Tjosten ist nach dem Kolbenturnier die ritterlichste Turnierart. Beim Tjostieren gilt es, den Gegner aus dem Sattel zu stoßen, oder die Lanze an dessen Schild oder dem Helm zu brechen. Hierzu legt der Reiter den Rennspieß, der ihm zuvor von seinem Knappen oder Pagen gereicht wurde, fest unter den Arm geklemmt oder im Rüsthaken liegend auf seinen Kontrahenten an, während sich beide Tjostierenden auf ihren Pferden im Galopp nähern. Ein Durchlauf beginnt, sobald beide Reiter sich zugegrüßt haben und der Turnierrichter ein Zeichen gibt. Sobald sich dann eines der beiden kontrahierenden Pferde in Bewegung setzt gilt der Lauf und wird gewertet. Sollte einer der Streiter mit seinem Pferd nicht rechtzeitig zum Stechen auf der Bahn sein, so verliert er diese Runde. Trefferwertung: Ein Treffer auf den Helm gibt dem Tjostenden drei Punkte pro Durchlauf, ein Treffer auf den Stechschild, der Tartsche, wird mit zwei Punkten gewertet und schließlich ein Körpertreffer mit je einem Punkt. Ein Lanzentreffer ohne Lanzenbruch wird nicht als Treffer gewertet. Ein Nachstechen mit der Lanze ist verpönt und unritterlich. Auch muss die Lanze durch den Aufprall brechen. Eine nach dem Stich durch das Vorbeireiten abgeknickte Lanze gilt nicht als gebrochen. Nach dem Brechen der Lanze kann sich der Tjoster dem Rest der Lanze entledigen und sie von sich werfen. Der Knappe, welcher beim Stechen seinem Herrn nacheilt, hat die Aufgrabe die Bruchstücke einzusammeln und gegebenen Falls dem Turnierrichter vorzulegen. Getjostet wird in drei Durchgängen. Zum Gestech tritt jeder Tjoster im Feld- oder Turnierharnisch an. Am Ende der drei Durchgänge wird der Sieger des Stechens durch die Gesamtpunktzahl der drei Durchgänge ermittelt.

35. Der Kampf im Fußturnier: Der Turnierrichter öffnet die Schranken. Gefechte außerhalb der Schranken sind untersagt. Vor dem Öffnen der Schranken haben sich die Kombattanten gerüstet am Turnierplatz einzufinden. Der Turnierherold ruft die gegeneinander antretenden Ritter in die Schranken und verkündet die Modalitäten des Kampfes. Die Modalitäten klären die Kombattanten im Vorfeld untereinander. Welche Rüstung wird getragen und welche Waffen werden geführt? Welches Turnierpfand hat der Besiegte dem Sieger zu überreichen?Während eines Kampfes haben sich lediglich der Turnierrichter und die Kontrahenten in den Schranken aufzuhalten. Das Betreten und Verlassen der Schranken während eines Kampfes ist verboten. Die Kämpfe werden wahlweise mit stumpfen oder scharfen Waffen bis zur Niederlage oder zur Aufgabe ausgetragen. Der Turnierrichter kann durch eine Stange die Kämpfer voneinander trennen um ein zu brutales und unritterliches Vorgehen zu verhindern. Der Turnierrichter beendet das Gefecht und verkündet den Gewinner. Angriffe auf einen Turnierrichter, in den Schranken oder außerhalb, werden durch den Sergeanten unterbunden und führen zum Entzug der Turnierwürdigkeit. Nachdem die Helmschau abgeschlossen wurde ist das Turnier eröffnet und die Schranken stehen den Turnierenden offen. Von nun an haben die Teilnehmer das Recht Forderungen gegeneinander auszusprechen. Diese Herausforderungen sind nach ihrer Annahme beim Turnierrichter, samt den vereinbarten Modalitäten, anzumelden. Es darf nur eine Forderung zur gleichen Zeit bestehen. Hat ein Ritter also eine Forderung ausgesprochen und wurde diese angenommen, darf er keine weiteren Forderungen aussprechen. Ebenso darf ein Ritter der eine Forderung angenommen hat keine Forderung mehr aussprechen. Ritter dürfen auch eine Dame darum bitten in ihrem Namen Forderungen und Modalitäten zu verhandeln. Jeder Ritter hat die Möglichkeit in den Fußkampfschranken einen adäquaten Vertreter, der vorher dem Turnierrichter zu melden ist, in seinem Namen antreten zu lassen.Ehren- und sonstige Duelle sind ebenfalls beim Turnierrichter anzumelden und werden in den Schranken geführt.

36. Die Buhurten: Beim Buhurt der Ehre treten alle Ritter auf das Feld und werden im Losverfahren auf zwei Heereshaufen verteilt. Die zwei Heerhaufen treten zunächst gegeneinander an, die Ritter suchen sich einen Kontrahenten und fordern diesen zum ritterlichen Zweikampf heraus. Der Ritter, der als Verlierer aus dem Zweikampf hervorgeht, muss das Schlachtfeld verlassen. Nachdem der erste Zweikampf gefochten wurde, suchen sie die verbliebenen Ritter erneut einen Kontrahenten ungeachtet seiner Zugehörigkeit zu einem der beiden Heerhaufen. Solange bis nur noch ein Ritter auf dem Feld übrigbleibt. Ritter die im Gestampfe gefangen genommen werden, oder einen Waffengang verlieren haben dem Sieger ihre Rüstung, oder einen entsprechenden Geldbetrag oder andere Wertgegenstände zu überlassen. Damit nach einem Turnier nicht alle Ritter vor die Armenhäuser ziehen müssen wird vor Turnierbeginn ein angemessenes Lösegeld festgesetzt mit dem sich die Ritter freikaufen können. Es soll aber auch möglich sein, über ein Turnierpfand zu verhandeln und beispielsweise auch Dienste als Pfand anzubieten.

37. Damit die Ritter über ihren Willen zum Turniersieg nicht die Tugenden im Kampf vergessen, werden die Damen am Abend die Ritterlichkeit eines jeden Kombattanten beurteilt. So sollen die Ritter geehrt werden, die sich stets ehrenvoll in Sieg und Niederlage verhalten.